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                  | 
                
                    
                      
                        | SERVICE | 
                       
                      
                         
                          
                          
                            Leistungen: 
                                Unsere Priorität ist nicht nur eine erstklassige Bewirtschaftung Ihres Eigentums, sondern wichtig ist unserer Meinung nach auch die Kommunikation zwischen Eigentümern und Verwaltung, im Besonderen zwischen Beirat und Verwaltung sowie Hausmeister und Verwaltung.  
                              Bei Übernahme eines Hauses nehmen wir zunächst den Ist-Zustand auf, d.h. jeder Eigentümer wird gebeten, die anstehenden Probleme aufzulisten und der Verwaltung mitzuteilen. Weiterhin werden in einer Begehung mit dem Beirat anstehende Problematiken aufgenommen.  | 
                           
                         
                           | 
                       
                      
                        
                          
                            | Wohnungseigentumverwaltung | 
                              | 
                            Mietverwaltung | 
                           
                          
                              Über die im Wohnungseigentumsgesetz 
                              geregelten Aufgabenbereiche hinausgehend, profitieren 
                              Sie bei uns von einer intensiven persönlichen Betreuung, 
                              Know-How bei Neu- und Altbauten, ständige Umsetzung 
                              von Kosteneinsparungspotenzialen, qualifizierte und ständige 
                              Mängelverfolgung während der Gewährleistungsphase. 
                              Lesen 
                              Sie unsere genaue Leistungsbeschreibung WEG: | 
                              | 
                              Die Leistungen der Mietverwaltung 
                              sind vom Grundsatz her fast identisch mit dem Bereich der 
                              WEG Verwaltung. Aufgrund unterschiedlicher Gesetzeslagen 
                              gibt es dennoch einige Unterschiede. Die Mietverwaltung 
                              ist durch das Mietrecht, BGB und die II. Berechnungsverordnung 
                              geregelt.
                              
                              Lesen Sie 
                              unsere genaue Leistungsbeschreibung Miet...: | 
                           
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                            Die Auflistung der 
                              Tätigkeiten/Leistungen sind nur ein Bruchteil dessen, 
                              welche im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung 
                              beinhalten sind.  
                              Eine Verwaltertätigkeit ist oft so vielseitig, dass kurzfristige 
                              Maßnahmen gefordert sind, die nicht in einem Leistungskatalog 
                              enthalten sind. Es wird aber dennoch nur die Verwaltergebühr 
                              abgerechnet, die im Vertrag eingesetzt ist. 
                              >> unsere Konditionen  | 
                           
                         
                           | 
                       
                    
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